Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Dienstleistungen
Unsere Dienstleistungen wie Beratung und Planung sind kostenlos,
ausgeführte Planungen werden mit dem Angebot nicht ausgefolgt.
Dem Kunden können aber auf ausdrücklichen Wunsch, Skizzen,
Zeichnungen und Installationspläne gegen Entgelt (It. Aufwand berechnet) ausgefolgt werden.
Bei Auftragserteilung werden die obigen Beträge in Abzug gebracht.
Bei nicht Zustandekommen eines Auftrages verfallen dies Beträge als Vorleistung zu unseren Gunsten.
2. Auftragserteilung
Der Auftrag wird durch Unterzeichnung verbindlich erteilt.
Als Bestätigung dafür wird dem Kunden das Original des gefertigten Auftrages übergeben.
Damit sind unsere Liefer- und Zahlungsbedienungen vom Käufer ausdrücklich anerkannt.
Überschreitet ein Vertreter unseres Hauses seine ihm erteilte Vollmacht, besonders durch mündliche
Zusagen, behalten wir uns vor vom Vertrag zurückzutreten, ebenso bei Zahlungsverzug einer
eventuell vereinbarten Vorauszahlung.
Bei gänzlicher oder teilweiser Stomierung des Vertrages durch den Käufer werden bei nach Maß
angefertigter Waren der volle Bruttorechnungsbetrag fällig.
3. Lieferzeit
Wir sind bemüht, die vereinbarten Lieferzeiten möglichst einzuhalten.
Wird jedoch durch Umstände die wir nicht verschuldet haben, insbesondere durch Nichteinhaltung
der Termine seitens unserer Vorlieferanten, durch Ereignisse höherer Gewalt, Verkehrsstörungen,
usw. ganz oder teilweise verzögert, so verlängert sich unsere Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.
Lieferfristen beginnen erst nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Aus einer verspäteten Zahlung ev. resultierende nachteilige Folgen treffen jedenfalls den Käufer.
Bei Rücktritt des Käufers wegen Lieferverzuges ist erst nach fruchtlosem Ablauf einer vom Käufer
gesetzten angemessenen Nachfrist zulässig.
Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits
ausgeschlossen.
4. Preise
Die Preise verstehen sich ohne Lieferung und ohne Montage, mit Ausnahme von anderen
Vereinbarungen bei Vertragsabschluss.
5. Einbau und Montage
Sofem beim Kaufabschluss nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden
Einbau- und Montagearbeiten von unserem Fachpersonal durchgeführt und gesondert verrechnet.
Der Kaufer bestätigt uns gegenüber durch Unterfertigung des Montagenachweises die
ordnungsgemäße Durchführung der Montage- bzw. Einbauarbeiten und die Übernahme der in
Ordnung befundenen Ware.
6. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind grundsatzlich unverbindlich und unentgeltlich.
Ein unterfertigtes Anbebot ist jedoch als Auftrag zu bewerten und für beide Teile verbindlich.
Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines
Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen.
7.Mängel
Auftretende Mängel sind sofort bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden schriftlich
bekanntzugeben.
Nach Ablauf von sechs Monaten ab Übergabe ist jede Reklamation ausgeschlossen.
Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare, geringfügige Abweichungen berechtigen nicht
zur Mängelrüge.
Bei Massivholzmöbel oder auch bei fumierten Möbeln sind Farbabweichungen möglich.
Sollte sich während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ein Erzeugungsfehler zeigen, so wird
dieser kosten- und spesenfrei von uns behoben.
8. Zahlungen
Bei unterfertigter Auftragserteilung sind 50% des Auftragswertes als Anzahlung zu leisten,
40% bei Lieferung, der restliche Betrag nach Rechnungserhalt binnen 7 Tagen.
Sämtliche Zahlungen sind in bar, Abbuchungsauftrag für Lastschriften oder durch
Banküberweisung auf das von uns bekanntgegebene Konto spesenfrei durchzuführen.
Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in der
Höhe von 3% über demjeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens
jedoch 12% p.a., zu verrechnen.
9.Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Käufer die gelieferte Ware
pfleglich und schonend zu behandeln und uns von einem allfälligen Zugriff Dritter unverzüglich zu
verständigen.
Gerät der Besteller in Zahlungsverzug bzw. verschlechtert sich seine Kreditwürdigkeit erheblich
oder macht er von der gelieferten Ware einen nachteiligen Gebrauch sind wir berechtigt, die in
unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren zurückzunehmen ohne dass dies einem Rücktritt
vom Vertrage gleichzusetzen ist.
10. Planungen
Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen stellen unser alleiniges
Eigentum dar. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder kopiert noch dritten
Personen zugänglich gemacht werden.
Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
11. Rechtsgültigkeit
Wird Nichtigkeit oder Rechtsungültigkeit einzelner Bestimmungen festgestellt, so wird dadurch die
Rechtsgültigkeit der übrigen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wien.